Hort Plus der Antoniushaus-Schule

Das Antoniushaus bietet zwei Hortgruppen mit intensiver sozialpädagogischer Förderung, den sogenannten Hort Plus. Die beiden Gruppen können jeweils zehn männliche Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aufnehmen.

Vertrauen und positive Verhaltensvorbilder

Klare Strukturen und die Möglichkeit des sozialen Lernens im Alltag bilden die Basis dieses Gruppenangebots. Dabei legen wir großen Wert auf ein Klima des Vertrauens, in dem sich die Kinder und Jugendlichen wohl und geborgen fühlen.

Im gemeinsamen Alltag vermitteln wir durch positives Vorleben Grundwerte im Umgang miteinander, lebenspraktische Fähigkeiten und sinnvolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. In unserem Hort Plus betreuen und fördern wir Kinder und Jugendliche aus den Landkreisen Altötting, Mühldorf, Rottal-Inn und Traunstein.

Die Kinder oder Jugendlichen verfügen über ein stabiles familiäres Umfeld, so dass eine Erziehung und Förderung der Kinder am Nachmittag ausreichend ist.

Anfragen zur Aufnahme in den Hort Plus erfolgen über den Allgemeinen Sozialdienst des zuständigen Amtes für Kinder, Jugend und Familien, das über die Gewährung der Hilfemaßnahme entscheidet. Eine direkte Anmeldung der Kinder oder Jugendlichen im Antoniushaus durch deren Erziehungsberechtigte ist nicht möglich.

Nach einem gemeinsamen Gespräch zum Kennenlernen wird die Entscheidung über die Aufnahme in eine Hortgruppe getroffen. Daran nehmen das Kind oder der Jugendliche, die Sorgeberechtigten, die Bereichsleitung, die Gruppenleitung, Vertreter des zuständigen Jugendamts und des psychologischen Fachdienstes sowie die Schulleitung teil. Ergebnis des Gespräches ist die Auftrags- und Bedarfsklärung sowie die klare Formulierung der Zielsetzungen aller Beteiligten. Außerdem werden Vereinbarungen bezüglich der Zusammenarbeit abgesprochen und gegenseitige Erwartungen geklärt.

Ist eine Aufnahme unter Berücksichtigung aller Entscheidungsfaktoren möglich, findet ein Aufnahmegespräch statt, in dem weitere Einzelheiten geklärt werden.

Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag ab Schulschluss bis 17:00 Uhr.

Es besteht die Möglichkeit für Eltern und Kinder, die Ferien (Öffnung von 8:00 bis 13:00 Uhr) als zusätzliches, freiwilliges Betreuungsangebot zu nutzen. Die Hortgruppen schließen generell in den Weihnachtsferien und vier Wochen in den Sommerferien.

Die beiden altersgemischten Hortgruppen „Benedikt“ und „Johannes“ bieten im Laufe der Betreuung vielerlei Angebote. Dabei verbinden wir die Bereiche körperliche Ertüchtigung und soziales Training mit dem Kennenlernen der kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten unserer Heimat.

Alle Kinder unserer Hortgruppen besuchen die Antoniushaus-Schule Marktl. Den Schwierigkeiten der Kinder mit den Anforderungen in der Schule wird durch konsequente Begleitung, gezielte Förderung und über einen intensiven Kontakt der Erzieher zur Schule begegnet.

Der pädagogische Ansatz im Antoniushaus Marktl ist ressourcen-, verhaltens- und lösungsorientiert. Für eine gelingende Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist die Bereitschaft der Eltern zu einer intensiven und verlässlichen Zusammenarbeit Grundvoraussetzung.

Mehr Informationen zu unserer Konzeption.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt in folgenden Bereichen:

  • Fähigkeiten und Kräfte der Selbsthilfe des Kindes oder Jugendlichen und der Herkunftsfamilie steigern – Durchführung des „Ich schaffs!“-Programms
  • Psychosoziale Kompetenz der Kinder/Jugendlichen verbessern
  • Erzieherische Kompetenz in der Herkunftsfamilie fördern
  • Verbleib im familiären Bezugssystem sichern
  • Entwicklungsrückstände sowie psychische und soziale Defizite des Kindes/Jugendlichen aufarbeiten
  • Motivation für schulisches Lernen fördern, geeignete Lerntechniken vermitteln und schulische Defizite aufholen
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Rückführung an eine Regelschule bzw. Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung (Praktika)

Der Elternbeitrag an das Antoniushaus beläuft sich im Hortjahr 2025/26 auf 225,00 Euro zuzüglich 70,00 Euro Essensgeld pro Monat.

Dieser Beitrag wird jährlich angepasst und ist von den Personensorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) direkt an das Antoniushaus zu bezahlen. Je nach Einkommen der Personensorgeberechtigten müssen diese auch für die Hortunterbringung einen Beitrag an das zuständige Jugendamt bezahlen. Sollten die Personensorgeberechtigten finanziell nicht in der Lage sein, den Elternbeitrag selbst zu bezahlen, können sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.

Auskünfte zur Anmeldung, Aufnahme und Konzeption: 

Jan Schriever
Bereichsleitung Hortgruppen / Qualitätsmanagementbeauftragter
Tel.: +49(0)8678 9885-64
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Antoniushaus Marktl
Antoniusstraße 7
84533 Marktl
Tel.
08678 9885-0 
Fax 08678 9885-55
info@antoniushaus-marktl.de

Spendenkonto:
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