Häufige Fragen
Wann hat der Hort „Plus“ geöffnet?
An den Schultagen ist der Hort „Plus“ von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Es besteht die Möglichkeit für Eltern und Kinder, die Ferien (Öffnung von 8.00 -13.00 Uhr) als zusätzliches, freiwilliges Betreuungsangebot zu nutzen. Die Hortgruppen schließen generell in den Weihnachtsferien und vier Wochen in den Sommerferien. In Einzelfällen können die freiwilligen Ferienzeiten als verpflichtend im Hilfeplan festgelegt werden.
Kann ich meinen Sohn direkt beim Antoniushaus für den Hort anmelden?
Nein, die Anmeldung läuft immer über das zuständige Jugendamt. Es bedarf dort zuerst immer einer Antragstellung. Sollte das Jugendamt zu der Entscheidung kommen, dass unser Hort „Plus“-Angebot für ihren Sohn passend ist, vereinbaren wir dann einen Termin für ein Vorstellungsgespräch.
Welche Kosten entstehen für die Personensorgeberechtigten?
Der Elternbeitrag an das Antoniushaus beläuft sich derzeit auf 283,- Euro inkl. Essen pro Monat (Stand: September 2024). Dieser Beitrag wird jährlich angepasst und ist von den Personensorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) direkt an das Antoniushaus zu bezahlen. Je nach Einkommen der Personensorgeberechtigten müssen diese auch noch für die Hortunterbringung einen Beitrag an das zuständige Jugendamt bezahlen. Sollten die Personensorgeberechtigten finanziell nicht in der Lage sein den Elternbeitrag selbst zu bezahlen, können diese einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.
Kann mein Sohn in den Hort „Plus“ gehen, ohne die Antoniushaus-Schule zu besuchen?
Nein, den Hort „Plus“ besuchen nur Kinder und Jugendliche, die in die Antoniushaus-Schule (Förderzentrum, soziale und emotionale Entwicklung) gehen.
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